AGB

    HALLO LIEBHABER DER SPIELREGELN.

    Hier steht, wie wir zusammenarbeiten. Fair, klar, ohne böse Überraschungen.

    Stand: Januar 2025

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Unbunt & Heldenglück GmbH, Wierlings Busch 29, 48249 Dülmen (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Agenturleistungen geschlossen werden.

    (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

    (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    (4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Agentur und dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

    § 2 Leistungen der Agentur

    (1) Die Agentur erbringt folgende Leistungen:

    • Markenentwicklung und Corporate Design
    • Webdesign und Webentwicklung
    • Performance Marketing (Google Ads, Meta Ads)
    • Social Recruiting und Employer Branding
    • Social Media Management
    • E-Commerce / Shopify-Shops
    • Rebranding
    • Werbetechnik (Beschriftungen, Fahrzeugfolierungen, Schilder)
    • Hosting und technische Betreuung von Websites

    (2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung der Agentur.

    (3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

    § 3 Angebot und Vertragsschluss

    (1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

    (2) Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nichts anderes angegeben ist.

    (3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

    (4) Eine elektronische Bestätigung (E-Mail, digitale Signatur) steht der Schriftform gleich.

    § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

    (1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

    (2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Freigaben autorisiert ist.

    (3) Freigaben sind innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung zu erteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als freigegeben.

    (4) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Zulieferungen des Kunden entstehen, berechtigen die Agentur zur Verlängerung vereinbarter Liefertermine und können zusätzliche Kosten verursachen.

    (5) Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) besitzt und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

    § 5 Webdesign und Webentwicklung

    (1) Bei Webdesign-Aufträgen erstellt die Agentur zunächst ein Designkonzept. Dem Kunden stehen zwei Korrekturschleifen zu. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.

    (2) Die technische Umsetzung erfolgt nach aktuellen Webstandards und unter Berücksichtigung gängiger Browser und Endgeräte. Eine hundertprozentige Darstellung auf allen Endgeräten und Browsern kann nicht garantiert werden.

    (3) Nach Fertigstellung der Website erfolgt eine Endabnahme durch den Kunden. Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

    (4) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Quellcode oder Entwicklungsdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    § 6 Hosting und technische Betreuung

    (1) Hosting-Standort: Die Agentur hostet von ihr erstellte Websites ausschließlich auf von der Agentur ausgewählten Servern bei professionellen Hosting-Anbietern (nicht auf kundeneigenen Servern). Die Server befinden sich in der Regel in Deutschland oder der EU und entsprechen den Anforderungen der DSGVO.

    (2) Monatliche Kosten: Für das Hosting und die technische Betreuung fallen monatliche Kosten an, die im jeweiligen Angebot transparent ausgewiesen werden. Diese beinhalten in der Regel Serverkosten, SSL-Zertifikate, regelmäßige Backups und Sicherheitsupdates.

    (3) Verfügbarkeit: Die Agentur bemüht sich um eine Serververfügbarkeit von 99% im Jahresmittel. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt und angekündigt. Kurzfristige Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen begründen keine Schadensersatzansprüche.

    (4) Backups: Die Agentur erstellt regelmäßige Backups. Die Wiederherstellung aus einem Backup bei vom Kunden verursachten Problemen kann nach Aufwand berechnet werden.

    (5) Kündigung: Der Hosting-Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    (6) Migration: Bei Beendigung des Hosting-Vertrags kann der Kunde auf Wunsch und gegen Zahlung eines angemessenen Aufwands eine Migration der Website zu einem anderen Anbieter verlangen. Die Agentur ist jedoch nicht verpflichtet, Zugang zu den von ihr verwendeten Entwicklungs- und Serverwerkzeugen zu gewähren.

    § 7 Performance Marketing und Werbekampagnen

    (1) Bei Werbekampagnen (Google Ads, Meta Ads, etc.) fallen neben dem Agenturhonorar separate Werbekosten an, die direkt an die jeweilige Plattform gezahlt werden.

    (2) Die Agentur gibt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse wie Klickzahlen, Conversions oder Umsatzsteigerungen. Ergebnisse hängen von vielen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.

    (3) Der Kunde ist für die Einhaltung der Werberichtlinien der jeweiligen Plattformen und geltenden Gesetze (z.B. Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerbegesetz) verantwortlich.

    (4) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Sperrungen oder Einschränkungen von Werbekonten durch die Plattformbetreiber.

    § 8 Social Recruiting

    (1) Bei Social Recruiting-Kampagnen erstellt die Agentur Konzepte und Kampagnen zur Gewinnung von Bewerbern über soziale Medien.

    (2) Die Agentur garantiert keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder die Eignung der Bewerber.

    (3) Der Kunde ist für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), bei der Gestaltung von Stellenanzeigen verantwortlich.

    (4) Personenbezogene Daten von Bewerbern werden gemäß der Datenschutzvereinbarung verarbeitet.

    § 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

    (1) Die Agentur behält sich alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von ihr erstellten Arbeiten (Designs, Texte, Grafiken, Code, Konzepte etc.) vor.

    (2) Nutzungsrechtsübertragung: Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den beauftragten Leistungen für den vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Weitergabe oder Unterlizenzierung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

    (3) Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

    (4) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken in ihrem Portfolio, auf der Website und in sozialen Medien zu verwenden.

    (5) Stockmaterial: Bei Verwendung von Stockfotos, -grafiken oder -schriften gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Kosten für Lizenzen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

    § 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

    (1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    (2) Anzahlung: Bei größeren Projekten (ab 2.000 € netto) ist eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme.

    (3) Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    (4) Monatliche Leistungen: Bei laufenden Leistungen (Hosting, Social Media Management, Marketingbetreuung) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus zum 1. des Monats.

    (5) Verzug: Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    (6) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen einzustellen (z.B. Website offline zu nehmen, Werbekampagnen zu pausieren), bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.

    (7) Aufrechnung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

    § 11 Preisanpassungen

    (1) Bei laufenden Verträgen (z.B. Hosting, Betreuungsverträge) ist die Agentur berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen anzupassen, wenn sich die Kosten für Vorleistungen (Serverkosten, Lizenzen, etc.) erhöhen.

    (2) Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung.

    § 12 Gewährleistung

    (1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

    (2) Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als abgenommen.

    (3) Bei berechtigten Mängeln wird die Agentur zunächst nachbessern. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.

    (4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

    (5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

    • Mängel durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe des Kunden oder Dritter
    • Inkompatibilitäten durch Updates von Drittanbieter-Software
    • Änderungen durch Plattformbetreiber (Google, Meta, etc.)
    • Normale Abnutzung bei Werbetechnik-Produkten

    § 13 Haftung

    (1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

    (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    (3) Haftungshöchstgrenze: Die Haftung ist insgesamt auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf 25.000 €.

    (4) Die Agentur haftet nicht für:

    • Entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden
    • Datenverluste, soweit der Kunde keine angemessene Datensicherung durchgeführt hat
    • Schäden durch höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen
    • Ausfälle oder Leistungsstörungen von Drittanbietern (Hosting-Provider, Plattformen)
    • Schäden durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte
    • Rechtsverletzungen durch vom Kunden freigegebene Inhalte

    (5) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden beruhen oder die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten entstehen.

    § 14 Vertraulichkeit

    (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

    (2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

    (3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist.

    § 15 Datenschutz

    (1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.

    (2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

    (3) Details zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur.

    § 16 Vertragslaufzeit und Kündigung

    (1) Einzelprojekte: Der Vertrag endet mit Abnahme und vollständiger Bezahlung der vereinbarten Leistung.

    (2) Laufende Verträge: Verträge über laufende Leistungen (Hosting, Betreuung, Marketing) haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

    (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    (4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

    • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
    • Insolvenzantrag einer Partei
    • Wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung
    • Nutzung der Leistungen für illegale Zwecke

    (5) Kündigungen bedürfen der Schriftform. E-Mail ist ausreichend.

    § 17 Stornierung und Projektabbruch

    (1) Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung, wird eine Aufwandsentschädigung von 25% des Auftragswertes fällig.

    (2) Bei Stornierung nach Beginn der Arbeiten werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Aufwendungen vollständig in Rechnung gestellt.

    (3) Gerät ein Projekt ohne Verschulden der Agentur für mehr als 8 Wochen ins Stocken (z.B. wegen fehlender Zulieferungen oder Freigaben des Kunden), ist die Agentur berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

    § 18 Werbetechnik

    (1) Bei Werbetechnik-Produkten (Folierungen, Beschriftungen, Schilder etc.) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

    (2) Farbabweichungen: Geringe Farbabweichungen zwischen Druckprodukt und Bildschirmdarstellung sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

    (3) Montage: Der Kunde stellt sicher, dass der Untergrund für die Montage geeignet ist. Bei Fahrzeugen muss das Fahrzeug sauber und frei von Beschädigungen sein.

    (4) Haltbarkeit: Die Haltbarkeit von Folierungen im Außenbereich beträgt typischerweise 5-7 Jahre, abhängig von Witterungseinflüssen und Pflege. Dies stellt keine Garantie dar.

    (5) Die Demontage alter Beschriftungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Angebot enthalten.

    § 19 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur (Dülmen).

    (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    (4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

    (5) Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen wird der Kunde über Änderungen informiert; widerspricht er nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

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    Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns gerne:

    Unbunt & Heldenglück GmbH
    Wierlings Busch 29
    48249 Dülmen
    E-Mail: hallo@agenturunbunt.de
    Telefon: 02594 / 7979530

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