10. Januar 20269 Min. LesezeitTristan Vorholt, Geschäftsführer UnbuntAktualisiert am 22.09.2026

BFSG: Wann betrifft Barrierefreiheit deine Website?

Erfahre, für wen das BFSG seit Juni 2025 gilt und was Barrierefreiheit für deine Unternehmenswebsite praktisch bedeutet.

Barrierefreiheit im Web

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Ja, das ist ein echtes Wort. Ja, es ist ein echtes Gesetz. Und nein: Es macht nicht automatisch jede Website im Land zur Pflichtaufgabe.

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, was deine Website tut.

01Die rechtliche Einordnung. Kurz.

Flat-Design-Illustration: Checkliste mit Badge für Kontrast
Regeln lesen sich trocken. Die Wirkung ist trotzdem konkret.

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act, und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden. Dazu zählen unter anderem erfasste Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Daraus folgt nicht, dass jede Unternehmensseite betroffen ist. Eine rein informative Darstellung – wer du bist, was du machst, wie man dich erreicht – ist anders einzuordnen als Funktionen, über die Verbraucherverträge zustande kommen. Für Dienstleistungen gibt es zusätzlich eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Ob dein konkretes Angebot erfasst ist, entscheidet der Einzelfall. Wir sind eine Werbeagentur, keine Kanzlei – für eine verbindliche Einschätzung gehört das in eine rechtliche Prüfung. Die amtlichen Antworten stehen hier: FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und FAQ zum elektronischen Geschäftsverkehr.

Was wir hier nicht machen:

Keine Bußgeldprognosen, keine Abmahnwellen-Erzählung, keine Zusage, dass eine Umsetzung automatisch „rechtssicher“ ist. Wer dir das verspricht, verkauft Unsicherheit.

02Woran du merkst, dass es eng werden könnte

Statt Panik hilft eine nüchterne Frage: Was kann man auf deiner Website tun – und nicht nur lesen? Je mehr Vertragsnähe im Spiel ist, desto genauer solltest du hinschauen.

  • Online-Shop oder Buchung mit verbindlichem Abschluss
  • Kundenkonto, Vertragsverwaltung, Downloads nach Kauf
  • Digitale Dienstleistungen, die Verbraucher online abschließen
  • Reine Info-Seite mit Kontaktformular: gesondert zu bewerten

Wenn du bei den ersten Punkten nickst, ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll – und zwar bevor jemand anfängt, Farben zu ändern. Wenn deine Seite rein informativ ist, bleibt Barrierefreiheit trotzdem ein Qualitätsthema. Nur eben ohne Drohkulisse.

03Was Barrierefreiheit praktisch bedeutet

Flat-Design-Illustration: Tastatur mit Navigation-Pfeilen
Der ehrlichste Test: Leg die Maus weg.

Das hier ist keine Norm-Checkliste, sondern das, was in Projekten am häufigsten hakt – und was du selbst ausprobieren kannst:

Tastaturbedienung

Menü, Buttons, Formular, Cookie-Hinweis, Modal: alles mit Tab erreichbar, alles mit Enter auslösbar. Wer in einem Overlay hängen bleibt, kommt nicht weiter.

Sichtbarer Fokus

Man muss sehen, wo man gerade ist. Der Fokusrahmen wird oft „weggestylt“, weil er als unschön gilt. Genau dann wird die Seite unbedienbar.

Kontraste

Hellgrau auf Weiß sieht im Studio elegant aus und ist draußen bei Sonne unlesbar. Kontraste lassen sich messen, nicht schätzen.

Beschriftungen

Jedes Formularfeld braucht ein echtes Label, nicht nur einen Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet. Bilder mit Informationsgehalt brauchen eine Beschreibung.

Verständliche Fehler

„Eingabe ungültig“ hilft niemandem. Besser: was fehlt, in welchem Feld, in welchem Format – und nicht allein über die Farbe Rot transportiert.

Struktur und Zoom

Sinnvolle Überschriftenreihenfolge, echte Listen, echte Navigation. Und: Bei starker Vergrößerung darf nichts abgeschnitten sein oder übereinander liegen.

04Wie du das prüfst, ohne Budget zu verbrennen

Automatische Prüfwerkzeuge finden einen Teil der Probleme – fehlende Beschriftungen, schwache Kontraste, kaputte Strukturen. Den Rest findet man nur durch Ausprobieren.

  • Maus weglegen, Startseite bis Absenden nur mit Tastatur durchlaufen
  • Wichtigstes Formular auf dem Handy ausfüllen, auch mit großer Schrift
  • Seite stark vergrößern und auf Überlappungen achten
  • Ein automatisches Prüftool laufen lassen und Befunde sortieren
  • Bei erfassten Angeboten: rechtliche Prüfung des Einzelfalls einholen

Reihenfolge schlägt Perfektion: erst das reparieren, was Menschen am Weiterkommen hindert.

05Anpassen oder neu bauen?

Beides kann richtig sein. Bei einer sauber gebauten Seite sind Fokus, Kontraste und Formularbeschriftungen oft überschaubare Arbeit. Schwieriger wird es, wenn zentrale Bausteine – Theme, Slider, Buchungs-Plugin, Cookie-Hinweis – gar nicht bedienbar sind und du sie nicht selbst in der Hand hast.

Typische Stolpersteine:

  • → Fremd-Plugins ohne Tastaturbedienung
  • → Overlays, aus denen man nicht herauskommt
  • → Farbkonzept, das Kontraste systematisch unterschreitet
  • → Layouts, die bei Vergrößerung zerfallen

Was in deinem Fall günstiger ist, sieht man erst nach einer Bestandsaufnahme. Alles andere wäre geraten. Mehr dazu, wie wir Websites aufbauen, steht auf unserer Seite zu Webdesign und Relaunch. Wie Struktur und Inhalte auf die Sichtbarkeit einzahlen, steht unter SEO.

Kurzfassung

  • Das BFSG gilt seit 28.06.2025 – aber angebotsbezogen, nicht pauschal für alle
  • Je näher dein Angebot am Verbrauchervertrag liegt, desto genauer prüfen
  • Kleinstunternehmen-Ausnahme bei Dienstleistungen kennen, aber nicht als Freibrief lesen
  • Tastatur, Fokus, Kontrast, Labels, Fehlermeldungen zuerst
  • Bei konkreter Betroffenheit rechtlich prüfen lassen

Barrierearm bauen heißt vor allem: Die Seite funktioniert auch dann, wenn jemand sie anders benutzt als du.

Unsicher, wo deine Website steht?

Wir schauen uns Bedienbarkeit, Struktur und Formulare an und sagen dir, was sich lohnt. Rechtliche Bewertung gehört zu deiner Beratung – nicht zu uns.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für jede Unternehmenswebsite?

Nein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden – dazu zählen erfasste Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine rein informative Unternehmenswebsite ohne solche Funktionen ist anders einzuordnen als eine Website, über die Verbraucherverträge abgeschlossen werden. Ob dein Angebot erfasst ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Was gilt für Kleinstunternehmen?

Bei Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt. Die Ausnahme betrifft Dienstleistungen, nicht Produkte – und sie ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.

Was bringt eine barrierearme Website, auch ohne gesetzliche Pflicht?

Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokus, ausreichende Kontraste, beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen helfen allen Nutzerinnen und Nutzern. Sie machen Formulare zuverlässiger bedienbar und verbessern die Struktur der Seite – unabhängig davon, ob dein Angebot vom BFSG erfasst ist.

Der kurze Weg

DEINE WEBSITE. UNSER BLICK.

Wir schauen uns deine Seite persönlich an und sagen dir ehrlich, was fehlt. Kein Callcenter, kein Automatenbericht.

Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden (werktags).

Telefon oder E-Mail reicht. Beides geht natürlich auch.

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